Prozessbericht: Freispruch für Lippenstift

Am 03.05.2018 gab es im Amtsgericht Görlitz einen Prozess. Der Vorwurf war das ein Mensch mit Lippenstift „Free All Prisoners“ an das Gerichtfenster gemalt haben soll und sich im Anschluss geweigert haben soll dies wieder zu entfernen.

Das Verfahren endete nach einem absurden Prozess mit einem „Freispruch dritter Klasse“ (Zitat des Richters nach der Urteilsverkündung).
Nachdem der Beschuldigte den Großteil der Akte erst eine Stunde vor Prozessbeginn einsehen konnte, begann die eigentliche Verhandlung damit, dass der neben dem Beschuldigten sitzende Verteidiger in den Zuschauerraum verwiesen wurde.
Es folgte die Personalienaufnahme des Angeklagten. Dieser erwähnte dabei, dass er lieber mit männlichen Pronomen angesprochen werden möchte und legte dem Richter neben seinem Personalausweis auch den dgti-Ergänzungsausweis vor. Der Richter bezeichnete den Ergänzungsausweis als ungültig und weigerte sich hartnäckig, den Beschuldigten richtig zu gendern. Er begründete dies damit, dass er früher selbst Personenstandsänderungsverfahren geführt habe, dieses bei dem Beschuldigten noch nicht durch sei und der Richter nur beachten werde, was im Personalausweis steht.
Danach wurde der Antrag auf Laienverteidigung zugelassen, bevor er vorgelesen werden konnte.
Ein Befangenheitsantrag wegen unzureichender und zu kurzfristiger Akteneinsicht wurde direkt ohne weitere Begründung abgelehnt. Das Einzige, was der Richter dazu zu sagen hatte, war, dass das richtige Gendern des Beschuldigten in dem Antrag eine „Irreführung des Gerichts“ sei. Der darauf folgende Befangenheitsantrag wegen Trans*feindlichkeit wurde gar nicht mehr behandelt.
Es folgten einige leicht skurrile Fragen des Richters an die Verteidigung. Doch fragte der Richter nicht nach Tataussagen, sondern nach der Aktenkenntnis des Beschuldigten und Verteidigers. In einem längeren Rechtsgespräch mit der Vertreterin der Bußgeldbehörde nahm der Richter einen Beweisantrag der Verteidigung vorweg, indem er argumentierte, dass der vorgeworfene Paragraph nicht anwendbar sei.
Der Beschuldigte verlas dann den entsprechenden Beweisantrag, nachdem betont wurde, dass dieser nur dazu diente, die Argumentation protokollfest zu machen.
Mittendrin wurde er vom Richter unterbrochen: „Was wollen Sie? Freispruch oder eine Verurteilung? – Ich hab Ihnen schon so viele Hinweise gegeben, ich schließe dann jetzt die Beweisaufnahme und dann können Sie Anträge stellen“ – Bevor wir verstanden, dass er die Plädoyers meinte, verging einige Zeit. Die daraufhin nötige Pause der Verteidigung, um zu beraten, ob sie auf unseren Beweisanträgen bestehen und darauf, ausführlich zu plädieren oder ob sie mitspielen, wollte er nicht genehmigen. Unter dem entsprechenden Druck wurde beschlossen, mitzuspielen.
Tatsächlich wurde unmittelbar ein Freispruch verkündet. Der Richter betonte dabei, dass er den Termin anberaumt habe, da er vorher nicht gewusst habe, ob der Bußgeldbescheid sinnvoll sei. Nach dem Urteil erfolgte „außerhalb des Protokolls“ die Belehrung, der Beschuldigte möge sich mal Gedanken über sein Auftreten in der Öffentlichkeit und über den Aufwand, den er betreibe. Er solle außerdem nicht mit dem Freispruch prahlen, denn der sei wegen des Verhaltens „zweiter oder dritter Klasse“.
Zur Feier des Freispruchs verteilte der Beschuldigte noch im Gerichtssaal kostenlose Lippenstifte an das gesamte Publikum. Ob der anwesende Pressevertreter einen genommen hat, ist nicht bekannt.